Flugschule
Die Ausbildung zum Privatpiloten
Die Fliegerei ist wohl eine der interessantesten, ungewöhnlichsten und schönsten Freizeitbeschäftigungen, ist doch die Fliegerei einer der ältesten Menschheitsträume.
Muss es ein Traum bleiben? Kann ich das und wie geht das? Unsere Flugschule führt Sie nicht nur durch die Ausbildung, sondern beantwortet gern auch all ihre Fragen, hilft die richtige Entscheidung zu treffen, bevor Sie die erste Flugstunde absolvieren.Unser Lehrpersonal besteht überwiegend aus erfahrenen und langjährigen Berufspiloten. Und von der ersten Flugstunde an fliegen sie während der gesamten Ausbildung bereits auf 4-sitzigen Reiseflugzeugen.
Welche Berechtigung erhalten Sie bei uns?
Mit der Lizenz PPL A (JAR FCL) können Sie zwei- und viersitzige Flugzeuge im In- und Ausland fliegen, zum Beispiel unsere Cessna C-172. Die Lizenz kann später um weitere Lizenzen und Class Ratings erweitert werden. Sie ist für einmotorige Flugzeuge bis 2 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht gültig. PPL A (JAR FCL) steht für Privat Piloten Lizenz Joint Aviation Requirements Flight Crew Licensin.
Voraussetzungen
- Mindestalter nach § 23 Abs. 2 LuftVZO: Beginn der Ausbildung 16 Jahre (Erteilung der Erlaubnis mit 17 Jahren)
- Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis (Medical) Klasse 2
- Erklärung über schwebende Strafverfahren
- Auskunft aus dem Verkehrzentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg
Im Laufe der Ausbildung werden noch die folgenden Unterlagen benötigt:
- Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste – Hilfe Kurs oder Sofortmaßnahmen am Unfallort (oder Führerscheinkopie)
- ein Flugfunkzeugnis (BZF) – (wird parallel zur Flugausbildung erworben)
Die theoretische Ausbildung
Die theoretische Ausbildung umfasst insgesamt 148 Unterrichtsstunden. .
- Technik (Aerodynamik, Flugzeugkunde)
- Navigation
- Funknavigation
- Meteorologie
- Luftrecht
- menschliche Leistungsfähigkeit
- Verhalten in besonderen Fällen
- Funksprechzeugnis (BZF) Theorie
Praktische Ausbildung
Zur praktischen Ausbildung gehören 45 Flugstunden. Davon müssen mindestens 10 Stunden ohne Fluglehrer (Solo) geflogen werden. Darin müssen wiederum mindestens 5 Stunden Überlandflug enthalten sein, einer davon mit einer Mindest-Flugstrecke von 270 km und zwei Landungen an anderen Flugplätzen. Weiterhin müssen im Rahmen der Ausbildung kontrollierte Flugplätze angeflogen werden. Hierzu gehören beispielsweise die Flughäfen Bremen, Hannover, Hamburg oder Münster. Weiterhin findet im Rahmen der Ausbildung eine Einweisung in den Instrumentenflug und die Funknavigation statt.
Prüfungen
Die Ausbildung wird mit einer theoretischen und praktischen Prüfung abgeschlossen. Sinnvollerweise wird die theoretische Prüfung im Zeitraum nach dem ersten Alleinflug abgelegt. Geprüft werden im “Multiple Choice Verfahren” alle Fächer der theoretischen Ausbildung. Die praktische Prüfung findet am Ende der Ausbildung statt. Sie fliegen gemeinsam mit einem Prüfer ca. 60 Minuten.
Erleichterungen
Für Segelflug- und Ultraleichtpiloten können 10% der Flugzeit, jedoch maximal 10 Flugstunden, anerkannt werden.
Die Kostendetails besprechen wir gerne mit Ihnen persönlich im Detail.
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