Verein

Aus für Rundflüge

Liebe Vereinsmitglieder, liebe Mitfluginteressierte,
 
 

heute müssen wir über eine unglückliche politische Entwicklung berichten:

Stellen Sie sich vor, Sie fahren regelmäßig mit dem PKW zur Arbeit und nehmen Kollegen gegen anteilige Benzinkosten mit oder Sie nehmen bei einer Anmeldung bei einer Mitfahrzentrale jemanden Fremden gegen anteilige Benzinkosten auf einer Strecke mit. Sie werden sagen, dass sei schön, nicht allein fahren zu müssen, zudem ökologisch und ökonomisch sinnvoll und nicht zu beanstanden.

Stellen Sie sich jetzt vor, der Gesetzgeber verlangt von Ihnen, dass Sie eine Berufskraftfahrerausbildung haben müssen oder Fahrlehrer sein müssen und Ihr Fahrzeug gewerblich angemeldet haben müssen, wenn Sie jemanden gegen Entgelt (anteilige Benzinkosten) mitnehmen. Sie werden auf den Kalender schauen und feststellen, dass der 1. April bereits vorbei ist und alles für einen schlechten Scherz halten.

Weit gefehlt, uns Privatpiloten geht es seit Ostern so. Wir haben zwar die Lizenz dafür, 3 weitere Personen mitnehmen zu dürfen, dieses jedoch ab 8.4.13 nicht mehr gegen Entgelt. Auch nicht gegen Erstattung der anteiligen Auslagen. Unsere Politker haben festgelegt, dass in diesen Fällen entweder eine Fluglehrer- oder eine Berufspilotenlizenz sowie ein gewerblich zugelassenes Flugzeug erforderlich ist.

Sollten wir dennoch Flüge gegen Auslagenerstattung machen (früher nannte man das Selbstkostenflüge) und es kommt zu einem Schadensfall, wird die Versicherung nicht zahlen, da der Pilot nicht über die nötigen Lizenzen verfügt hat. Wir haben uns mit mehreren Versicherungen in Verbindung gesetzt und dieses bestätigt bekommen.

Aus diesem Grunde müssen wir alle Gästeflüge absagen, hierzu zählen neben der Veranstaltungsreihe “Co-Pilot für einen Tag”. den Volkshochschulflügen nach Büsum, den Fotoflügen nach Juist auch die zahlreichen Ferienpassaktionen mit unseren Kleinen, die für diesen politischen Irrsinn am allerwenigsten können und denen so ein tolles Ferienerlebnis genommen wird. Wir hoffen, zu einem späteren Zeitpunkt diese Flüge wieder anbieten zu können, wenn unsere Politik ihren Schildbürgerstreich erkannt und hier Abhilfe geschaffen hat. Wir möchten uns für die bisherige Zusammenarbeit mit Ihnen bedanken und gleichzeitig für die Unannehmlichkeiten entschuldigen, die mit den Stornierungen im Zusammenhang stehen. Sollten Sie die anteiligen Flugkosten schon bezahlt haben, erstatten wir Ihnen den Betrag selbstverständlich zurück.

Nachfolgend weitere Hintergründe:

Der DAeC (Deutscher Aero Club), Braunschweig, Generalsekretär Herr Bertram, hat am 26.3.2013 einen mehrseitigen Brief mit den o.a. Fakten an das Verkehrsministerium, Herrn Dr. Ramsauer geschickt. wir sind gespannt auf die Reaktion.

 

Die HDI-Gerling Industrie Versicherung AG schreibt einem Versicherten auf Anfrage:

 

                         

vielen Dank nochmals für das Gespräch und für die Informationen, die Sie uns zur Verfügung stellen konnten.

 

Leider können wir auf Ihre berechtigte Frage keine Antwort geben, die Ihnen konkret weiter hilft.

 

Unsere Juristen und Schadenspezialisten verstehen die Problematik, die Sie schildern.

Als aktive Piloten sind auch sie von den Auswirkungen dieser Gesetzgebung betroffen.

 

Hier ist jedoch eine behördenseitige Klarstellung erforderlich. Sollte sich hier herausstellen, dass Flüge gegen Entgelt künftig nur mit CPL (Gewerblicher Betrieb mit Transportgenehmigung) möglich sind, bestünde in der Tat versicherungsrechtlich eine Problematik, da der Pilot nicht über die für den Flug erforderliche Lizenz verfügen würde.

 

Wir hoffen, dass in Kürze hierzu Klarheit geschaffen wird, damit Sie Ihre Veranstaltungen wie gewohnt durchführen können.

 

Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns bitte an.

Mit freundlichen Grüßen                     

 

Die AOPA (Aircraft Owners and Pilots Association) schreibt im Newsletter Nr. 193 vom 28.03.2013 folgendes:  

                

Das – vorläufige – Ende der bezahlten Rundflüge an Vereinsfesten

In Deutschland war es seit Jahrzehnten legal möglich, dass Luftsportvereine anlässlich von Vereinsfesten interessierten Besuchern gegen Bezahlung Rundflüge angeboten haben. Damit soll unter den neuen EASA-Richtlinien Schluss sein – zumindest vorläufig. Und dann soll alles anders werden als es bislang war.

Zunächst einmal untersagt die EU gemäß den in Deutschland ab dem 8. April 2013 geltenden Vorschriften, dass PPL(A)-Inhaber für ihre Flüge eine Vergütung erhalten. Denn in der EU Verordnung 1178/2011 steht unter FCL.205.A, dass PPL(A)-Inhaber nur noch für ihre Tätigkeit als Fluglehrer und Prüfer eine Vergütung erhalten dürfen.

Also dürfen zukünftig nur noch CPL- oder ATPL-Inhaber für diese Rundflüge eingesetzt werden, aber auch nur noch innerhalb einer Organisation, die dafür eine ausdrückliche Genehmigung erhalten hat, also einem Luftverkehrsunternehmen.

Sie finden das geht zu weit? Das finden die betroffenen Verbände wie die AOPA schon lange, auch viele nationale Behörden haben dies den europäischen Behörden so mitgeteilt. Darauf hat die EASA reagiert und dieses Papier veröffentlicht:

STELLUNGNAHME NR. 03/2012 DER EUROPÄISCHEN AGENTUR FÜR FLUGSICHERHEIT
vom 3. SEPTEMBER 2012
für eine Verordnung zur Änderung der Durchführungsbestimmungen für den Flugbetrieb und der Durchführungsbestimmungen für das fliegende Personal,
Gewerbsmäßige Beförderung mit Segelflugzeugen und Ballonen,
Gewerbsmäßige Beförderung von A nach A mit Flugzeugen und Hubschraubern

Ab Seite 16 finden sich die für die Rundflüge relevanten Stellen für die sog. gewerbsmäßigen Flüge von A nach A:

I. Richtlinien

Zielsetzungen für gewerblichen Luftverkehr von A nach A

64. Auf der Grundlage von Kommentaren zum NPA, von Reaktionen auf das CRD, Bemerkungen während der AGNA-Themensitzungen über gewerblichen Luftverkehr von A nach A sowie während der Gespräche im EASA-Ausschuss kommt die Agentur zu dem Ergebnis, dass die vorgeschlagenen Vorschriften für gewerblichen Luftverkehr von A nach A die folgenden Zielsetzungen erfüllen sollten:

  • Unterstützung von gewerbsmäßiger Beförderung im Luftverkehr von nicht komplizierten Organisationen, bei der es sich um Rundflüge innerhalb eines lokalen Bereichs mit kleineren technisch nicht komplizierten Luftfahrzeugen nach VFR am Tage oder bei Nacht handelt;
  • Schaffung von Anreizen für Aeroclubs, die auch zugelassene Ausbildungseinrichtungen (ATO) sind, bei ihren Bemühungen, ihre Mitgliederbasis zu stärken, unter Berücksichtigung des Sachverhalts, dass diese Organisationen üblicherweise gewerblichen Luftverkehr von A nach A mit technisch nicht komplizierten Luftfahrzeugen nach VFR am Tage an einer beschränkten Anzahl von Tagen durchführen;
  • Sicherstellung, dass der Grundsatz der Angemessenheit gewahrt wird;
  • Aufrechterhaltung eines hohen Sicherheitsniveaus, wie es für gewerblichen Luftverkehr mit Beförderung von Fluggästen angemessen ist, und
  • besondere Berücksichtigung der inhärenten Risiken, wenn unerfahrene Piloten gelegentlichen gewerblichen Luftverkehr durchführen.

Also, wenn ein Aeroclub eine Flugschule hat, dann soll er zukünftig auch Rundflüge gegen Entgelt anbieten können. Wie genau das zu geschehen hat, das weiß allerdings noch niemand. Das ist eben der Nachteil, wenn halbfertige Vorschriften aus Europa kommen und von unseren nationalen Behörden auch so akzeptiert werden. Man stelle sich vor, die Lufthansa hätte von der EASA erst einmal nur Vorschriften bekommen, mit denen Flüge zu Flughäfen mit den Anfangsbuchstaben A-P erlaubt wären. Absurd, oder? Aber in der Allgemeinen Luftfahrt ist das offenbar akzeptiert. Es wird ein funktionierendes System zerschlagen, ohne dass ein Alternativsystem einsatzfähig ist.

Wir setzen uns weiter dafür ein, dass die Vereine bald wieder Rundflüge anbieten können. Aber am Steuerknüppel werden wohl nur noch Fluglehrer oder Berufspiloten sitzen.

Wir wollen klarstellen: Die Vokabel “gewerbsmäßig” ist seitens der EASA so gemeint, dass keinerlei Bezahlung erfolgen darf. “Selbstkostenflüge” gibt es nicht. Die deutsche Besonderheit der Flugtage durch Vereine, sei es zur Aufbesserung der Vereinskasse, zur Gewinnung von Fluginteressierten oder zur Pflege der lokalen Nachbarschaft der Flugplätze, gibt es in den anderen europäischen Ländern in dieser Form nicht. Die Vereine sind dort oft sogar „kommerziell”.

Die Vokabel “gewerbsmäßig” darf auch nicht nach deutschem Recht so interpretiert werden, dass Gewerbsmäßigkeit nur vorliegt, wenn eine nachhaltige Gewinnerzielungsabsicht besteht. Die Vereine dürfen daraus nicht ableiten, dass sie mangels nachhaltiger Gewinnerzielungsabsicht gar nicht betroffen sind und weiter Rundflüge machen dürfen.

Bezahlte Rundflüge sind ab dem 08.04.2013 dann einfach nicht mehr möglich. Alle Planungen für Flugtage sollten daher überprüft werden.

Soweit die RP´s in den Genehmigungen Rundflüge erlauben, oder möglicherweise schon erlaubt haben, sind diese nur bei CPL oder ATPL der Piloten zulässig, auch wenn die RP´s das vielleicht gar nicht erwähnen (und davon ausgehen, dass dies ab 08.04.2013 ja durch die EASA klargestellt ist).

Sie sollten für Ihre Flugtage Ihre RP´s anschreiben und nachfragen, wie sich diese bei Genehmigungen für Rundflüge verhalten und sich bestätigen lassen, was geht oder nicht.